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AGB

Stand: 1/2008

§ 1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Florist-Fachgeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden

Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss
Werden schriftliche Angebote vom Florist-Fachgeschäft abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Nebenabreden sind schriftlich abzufassen.

§ 3 Preise
Die Preise des Florist-Fachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.

§ 4 Fälligkeit
Die Lieferungen des Florist-Fachgeschäfts sind bei Übergabe der Ware bar zu vergüten, sofern nicht eine andere Leistungszeit vereinbart ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung
(1) Vorausbestellte Ware ist vom Florist-Fachgeschäft am vereinbarten Tag zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen.

(2) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.

(3) Das Florist-Fachgeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Florist-Fachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.

(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Das Florist-Fachgeschäft kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Florist-Fachgeschäftes, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.

(3) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.

(4) Von den Florist-Fachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porösität Wasser aufnehmen; sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Das Florist-Fachgeschäft haftet für Schäden, die durch aus Keramiken austretendes Wasser entstehen nur nach Maßgabe von Absatz 6.

(5) Das Florist-Fachgeschäft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.

(6) Die vertragliche oder außervertragliche Haftung des Florist-Fachgeschäftes wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Florist-Fachgeschäftes.

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